Notfall-Reisedokumente
- Important Notice for Inquiries
- Infos
- Anforderungen
Dieses Dokument kann nur nach einem Gespräch in der Botschaft in Bern ausgestellt werden, welches rechtzeitig geplant sein sollte. Um das Dokument auszustellen, ist der Antragsteller verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen vor dem Reisedatum persönlich bei der Botschaft einzufinden, um das Dokument beim Konsularbeamten entgegenzunehmen und zu unterzeichnen.
Dieses Dokument ermöglicht dem Inhaber eine direkte Reise nach Kenia, wo er sich beim Direktor der Einwanderungsbehörde melden soll, um die Situation zu regeln. Im Einreisehafen wird sich ein Einwanderungsbeamter an den Inhaber wenden.
- Anschreiben, in dem erklärt wird, warum Sie das Dokument benötigen.
- Zwei Passfotos, die nicht älter als 6 Monate sind.
- Nachweis der kenianischen Staatsbürgerschaft durch eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises.
- Falls der Reisepass oder die ID verloren gehen, einen Polizeibericht auf Englisch/beglaubigte Übersetzung auf Englisch. Für ein Kind, welches noch keinen kenianischen Pass besitzt, die Geburtsurkunde und deren beglaubigte Übersetzung.
- Bestätigte Flugbuchung/Kopie des Flugtickets.
- Nachweis der Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Gebühr von 20 Franken an die Mission über die Post oder Banküberweisung.
Bankverbindung:
Botschaft der Republik Kenia bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft
UBS Schweiz AG
IBAN CH87 0023 5235 2621 1801 M
BIC: UBSWCHZH80A
Kategorie: RECURRENT
Zahlungsmöglichkeiten
- Die Botschaft akzeptiert keine Barzahlung für angebotene Dienstleistungen.
- Legen Sie kein Geld in einen Umschlag. Die Botschaft übernimmt keine Verantwortung für Geld, das in Umschlägen verloren geht. Eingeschlossene Barzahlungen im Antrag auf werden auf eigene Kosten an den Antragsteller zurückgeschickt.
- Fügen Sie eine Kopie des Zahlungsbelegs Ihren Dokumente bei, wenn Sie diese bei der Botschaft einreichen oder vorlegen (andernfalls kann dies zu einer Verzögerung des angeforderten Dienstes führen).
- Bei Zahlungen, die im Namen einer anderen Person geleistet werden, ist der Name des Antragstellers und die angeforderte Dienstleistung deutlich anzugeben.
Dienstleistungsempfänger sollten die erforderlichen Gebühren auf das Botschaftskonto überweisen (unter Angabe ihres Namens und der Art des Dokuments/der Dienstleistung). Die Zahlung kann auch über E-Banking oder bei der Post erfolgen. Der Zahlungsnachweis und Anschreiben/Erläuterung mit vollständigen Kontaktdaten sollten mit dem Dienstleistungsantrag eingereicht werden.
Sämtliche Zahlungen für konsularische Dienstleistungen sollten auf das folgende Bankkonto erfolgen:
Botschaft der Republik Kenia bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft
UBS Schweiz AG
BIC: UBSWCHZH80A
IBAN CH87 0023 5235 2621 1801 M
Haftungsausschluss:
- Unvollständige Anträge werden nicht angenommen;
- Registration fee is non-refundable.
- Wichtiger Hinweis
- Zahlungsdetails

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